Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das Buchpreisbindungsgesetz, welches dem
Verlag das Recht zusichert, den Ladenpreis des Buches zu bestimmen. Das bedeutet,
wer Bücher zu einem anderen Preis verkauft, kriegt Ärger. In der Regel erstreckt
sich das Verbot auf Billiganbieter.
Erst kürzlich wurde ein Journalist verknackt, weil er auf Ebay 40 Bücher versteigert hatte.
Und auch Amazon.de darf demnächst keine versteckten Rabatte bieten, wie. z.B.
"Bonusmeilen", die man dann in den Kauf von Büchern investieren kann.
Und wir selbst dürfen das auch alles nicht. Wir haben zwar unsere Preise festgelegt, sind
daran aber ebenso gebunden wie alle anderen.
Keine Panik, das gilt natürlich nicht für gebrauchte Bücher. Die wurden schon mal bezahlt,
darum sind sie frei. Ebenso gilt das für sogenannte Mängelexemplare, das sind Bücher
mit Fehlern. Möglicherweise haben Sie sich schon mal gewundert, warum der einzige
Mangel eines solchen Buches der Stempel "Mängelexemplar" war. Nun ja, vielleicht lief
der Verkauf nicht gut. Manche gehen noch einen Schritt weiter, lassen einen Karton mit
Büchern die Treppe runterfallen und, äh ... lassen wir das.
Als Verlag haben wir übrigens ein Instrument an der Hand, die Buchpreisbindung für ein
Buch aufzuheben, und das nennt sich Verramschung. Wenn wir für einen Titel die
Verramschung angesagt haben, dann darf es von jedermann für einen Appel und ein Ei
verkauft werden. - Macht natürlich keinen guten Eindruck. Deshalb verramschen wir
erst dann, wenn sich der Titel mindestens ein Jahr lang ums Verrecken nicht verkaufen
will.
|